Regelungen zum Start ins neue Schuljahr 2022/23
Eingangsphase mit freiwilligem Testangebot am Schuljahresbeginn
Die Schülerinnen und Schüler sollten nach Möglichkeit am ersten Schultag bereits mit einem gültigen (PCR)-Test an die Schule kommen. Darüber hinaus werden in der ersten Schulwoche am
Montag,
Dienstag und
Mittwoch an allen Schulen
freiwillige Antigen-Selbsttests angeboten.
Für die
zweite Schulwoche erhalten alle Schülerinnen und Schüler, die das möchten,
drei Antigen-Schnelltest für die Verwendung zu Hause, damit sie sich z.B. Sonntagabend oder Montagfrüh testen können.
Variantenmanagementplan (VMP)
Der
Variantenmanagementplan der Bundesregierung stellt den Rahmen für alle schulischen Maßnahmen dar, die rechtliche Grundlage für die konkrete Umsetzung an Schulen bildet die
COVID-19-Schulverordnung 2022/23.
Derzeit gültige Regelungen gemäß VMP (Stand 30.08.2022)
- Regelschulbetrieb unter Berücksichtigung des Hygiene- und Präventionskonzeptes
- Keine flächendeckende Testverpflichtung, freiwillige Antigen-Tests sind möglich und können bei der Pforte bezogen werden
- Keine Maskenpflicht im Schulgebäude